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Durchbruch für mehr Sicherheit bei Nano-Kosmetik

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Auf Druck der Grünen verabschiedet EU erstmals nano-spezifische Vorschriften
 
Zur heutigen Abstimmung des Europaparlaments zur EU-Kosmetikverordnung erklärt die Europaabgeordnete und Verbraucherschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP ^ (Bündnis 90 / Die Grünen):
 
Es ist ein Riesenschritt für mehr Verbrauchersicherheit, dass das Europaparlament heute strenge Regeln für die Verwendung von Nanotechnologie in Kosmetika beschlossen hat. Erstmalig gelten in Zukunft spezifische Vorschriften für Zulassung, Sicherheitsprüfung und Labelling von Nanomaterialien in Alltagsprodukten wie Sonnencremes und Lippenstiften. Das bedeutet mehr Sicherheit für die Verbraucher. Die Abstimmung ist eine radikale Kehrtwende von der bisher propagierten Linie der EU-Kommission, die nach wie vor betont, dass bestehende EU-Gesetze im Prinzip ausreichen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der neuen Technologie zu schützen.
 
Nanomaterialien in einer Größe um 100 Nanometer oder weniger werden besonders in verbrauchersensiblen Produkten wie Kosmetika verwendet. In dieser geringen Größe haben die Stoffe teilweise völlig neue Eigenschaften, die gezielt eingesetzt werden, wie bei Nano-Titandioxid als UV-Filter in Sonnencremes. Es sind bereits eine Vielzahl von Produkten mit Nanomaterialien auf dem EU-Markt, ohne dass ihre Sicherheit ausreichend geklärt ist. Noch immer gibt es große Erkenntnislücken darüber, wie gefährlich die Nanopartikel für die menschliche Gesundheit sind.
 
Das oberste Ziel der Verbrauchersicherheit gilt auch für Kosmetika. Auf Initiative der Grünen hat das Europaparlament die überfällige Regulierung der Nanomaterialien in Kosmetika überhaupt erst auf die Tagesordnung gesetzt. Die heute mit der Einigung in 1. Lesung beschlossenen Verbesserungen sind bahnbrechend: so müssen in Zukunft Nanomaterialien, die als UV-Filter, Farbstoff oder Konservierungsstoff genutzt werden, vor ihrer Verwendung auf ihre Sicherheit geprüft und explizit in eine EU-Positivliste aufgenommen sein. Damit ist Schluss mit der Augenwischerei, dass eine Substanz in Nanogröße sicher sei, nur weil die Ungefährlichkeit des Stoffes in der normalen Form nachgewiesen wurde.
 
Eine wesentliche Verbesserung für mehr Transparenz sind die Verpflichtungen zum Labelling und zur Erstellung einer öffentlichen Liste der Kosmetik-Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Bisher gab es keine verlässlichen Angaben zur Zahl der Nano-Kosmetika, die überhaupt in Europa auf den Markt sind. Diese Vorgaben sichern auch die Wahlfreiheit der Verbraucher. Sehr bedauerlich ist jedoch, dass die neuen Regelungen für Nano in Kosmetika sich zunächst nur auf unlösliche oder schwer abbaubare Nanopartikel beziehen und alle anderen Nanomaterialien keinen besonderen Vorschriften unterliegen. Jetzt gilt es, Druck zu machen, damit aufgrund des verabschiedeten Revisionsmechanismus die Definition von Nanomaterialien den internationalen Standards angepasst wird.
 
Es bleibt zu hoffen, dass nun auch endlich eine breite öffentliche Debatte über Sinn und Nutzen der Nanotechnologien beginnt.
 
Quelle: Hiltrud Breyer MdEP - Europäisches Parlament

 

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- Dieter Hornemann -

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